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Europa & Regulierung

DORA

Seit Januar 2025 verlangt DORA von Banken, Versicherern und anderen Finanzunternehmen ein strenges Management ihrer IKT-Dienstleister. Univerx ist darauf ausgelegt, Ihnen die Unterlagen dafür zu liefern.

Ausgelegt auf
  • DORA
Aktualisiert am 2. November 2026

Auf einen Blick

  1. Ausgelegt auf

    Die Plattform ist auf die Anforderung hin gebaut. Ein Nachweis wie ein Testat liegt noch nicht vor – wir nennen ihn, sobald es ihn gibt.

  2. Auf Anfrage

    Die Unterlagen liegen vor. Sie erhalten sie für Ihre Prüfung über das Kontaktformular.

  3. Verfügbar

    Erfüllt und belegt. Diese Stufe vergeben wir erst, wenn der Nachweis vorliegt.

Unterlagen auf Anfrage
  • Leistungsbeschreibung mit Service-LevelsAuf Anfrage
  • Liste der Unterauftragsverarbeiter mit StandortenAuf Anfrage
  • Angaben für Ihr InformationsregisterAuf Anfrage
  • Beschreibung von Export und DatenrückgabeAuf Anfrage
  • Technische und organisatorische MaßnahmenAuf Anfrage

#Was DORA regelt

Die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor, kurz DORA, gilt seit dem 17. Januar 2025. Sie richtet sich an Banken, Versicherer, Wertpapierfirmen, Zahlungsinstitute und weitere Finanzunternehmen.

DORA ruht auf fünf Säulen: IKT-Risikomanagement, Behandlung und Meldung von Vorfällen, Tests der digitalen Resilienz, Management des IKT-Drittparteienrisikos und Informationsaustausch. Für Univerx als Dienstleister zählt vor allem die vierte.

#Ihr Kundenservice als IKT-Dienstleistung

Eine Cloud-Plattform für Kundenkontakt ist eine IKT-Dienstleistung im Sinne von DORA. Über sie laufen Beratung, Beschwerden, Schadenmeldungen und Forderungsmanagement. Fällt sie aus, merken es Ihre Kundinnen und Kunden sofort.

Damit gehört Univerx in Ihr Drittparteienrisikomanagement: vor dem Vertrag in die Risikobewertung, während der Laufzeit ins Informationsregister, am Ende in Ihre Ausstiegsplanung.

Beratung am Univerx Arbeitsplatz: Kontakt, Historie und nächster Schritt. Beispielansicht.

#Was Univerx beiträgt

AnforderungArtikelBeitrag von Univerx
Risikobewertung vor VertragsschlussArt. 28Technische und organisatorische Maßnahmen, Liste der Unterauftragsverarbeiter
InformationsregisterArt. 28 Abs. 3Angaben zu Leistung, Standorten und Unterauftragnehmern
Vertragliche MindestinhalteArt. 30Vertragsentwurf, abgeglichen mit Ihrer Checkliste
AusstiegsstrategieArt. 28 Abs. 8Beschreibung von Export und Datenrückgabe
VorfallmeldungArt. 19Vereinbarte Meldewege an Ihr Haus

Alle Beiträge sind Unterlagen auf Anfrage oder Konstruktionsziele. Den Stand für Ihren Fall nennen wir im Angebot.

#Kritische oder wichtige Funktionen

Unterstützt eine IKT-Dienstleistung eine kritische oder wichtige Funktion, verlangt Art. 30 Abs. 3 mehr: Service-Levels mit genauen Leistungszielen, getestete Notfallpläne, Mitwirkung an Tests sowie uneingeschränkte Zugangs-, Inspektions- und Prüfrechte.

Ob Ihr Kundenservice dazugehört, entscheiden Sie. Beim Forderungsmanagement oder bei der Schadenmeldung liegt das näher als bei einer Produktberatung. Univerx ist darauf ausgelegt, beide Einstufungen zu tragen.

#So bereiten Sie die Prüfung vor

Je früher die Unterlagen im Haus sind, desto weniger hängt am Ende am Vertrag. Bewährt hat sich eine feste Reihenfolge, die Einkauf, Informationssicherheit und Fachbereich gemeinsam durchlaufen.

Vor der Entscheidung klären

Unterstützt der Kundenservice eine kritische oder wichtige Funktion?
Welche Unterauftragnehmer sind beteiligt, und wo wird verarbeitet?
Welche Angaben braucht Ihr Informationsregister?
Wie sehen Export, Datenrückgabe und Übergang bei einem Ausstieg aus?
Über welchen Weg und in welcher Frist meldet Univerx Ihnen einen Vorfall?

Wie das in Ihrer Branche aussieht, zeigen Banken & Finanzdienstleister und Versicherungen. Die technische Grundlage beschreibt Sicherheit & Verfügbarkeit.

#Quellen

  • Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) auf EUR-Lex.
  • Art. 28 (allgemeine Grundsätze), Art. 30 (wesentliche Vertragsbestimmungen) und Art. 19 (Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle).

Produkte

Wo das Thema greift.

Die Produktfamilien, für die dieses Thema am meisten zählt.

  • Univerx Cloud

    Eine Cloud für jeden Kundenkontakt.

    • EU
    • BSI C5
    • NIS2
    Mehr erfahren
  • Univerx Contact Center

    Jeder Kontakt in der richtigen Warteschlange.

    • DSGVO
    • BFSG
    • EU
    Mehr erfahren
  • Univerx KI

    KI, die Anliegen erledigt und Menschen den Rücken freihält.

    • AI Act
    • DSGVO
    • EU
    Mehr erfahren
  • Univerx Trust Center

    Sicherheit und Regulierung als Konstruktionsprinzip, nicht als Anhang.

    • DSGVO
    • EU
    • AI Act
    • BSI C5
    • eIDAS
    • NIS2
    • DORA
    • BFSG
    Mehr erfahren

Vertrauen & Europa

Alle Themen im Trust Center.

Jedes Thema trägt einen Status. Er sagt, was ein Konstruktionsziel ist, welche Unterlagen Sie anfordern können und was nachgewiesen vorliegt.

Themen des Trust Centers mit Status, betroffenen Produktfamilien und Anzahl der Unterlagen auf Anfrage
ThemaStatus
DSGVOAuf Anfrage
Datenresidenz & Hosting in DeutschlandAusgelegt auf · Hosting in DE vorgesehen
EU AI ActAusgelegt auf
BSI C5Ausgelegt auf · Ziel, kein Testat
eIDAS & Online-AusweisAusgelegt auf
NIS2Ausgelegt auf
DORAAusgelegt auf
BFSG / European Accessibility ActAusgelegt auf · WCAG 2.1 AA als Ziel
Verantwortungsvolle KIAusgelegt auf · Grundsätze & Kontrollen
Sicherheit & VerfügbarkeitAusgelegt auf
USA: HIPAA, PCI DSS, SOC 2, TCPA, CCPAAusgelegt auf

Häufige Fragen

Gilt DORA für unseren Kundenservice?

DORA gilt für Ihre IKT-Dienstleistungen insgesamt, und eine Contact-Center-Plattform aus der Cloud ist eine solche Dienstleistung. Ob sie kritische oder wichtige Funktionen unterstützt, bewerten Sie in Ihrer Risikoanalyse.

Was ist das Informationsregister?

Nach Art. 28 Abs. 3 führen Finanzunternehmen ein Register aller vertraglichen Vereinbarungen über IKT-Dienstleistungen. Univerx stellt die Angaben dafür auf Anfrage zusammen.

Welche Vertragsinhalte verlangt DORA?

Art. 30 nennt Mindestinhalte, unter anderem Leistungsbeschreibung, Orte der Datenverarbeitung, Zugangs- und Prüfrechte, Kündigungsrechte und Ausstiegsstrategien. Wir gleichen den Vertrag mit Ihrer Checkliste ab.

Gilt neben DORA auch NIS2?

Für Finanzunternehmen gehen die Regeln von DORA als spezielleres Recht vor. NIS2 wird für Sie vor allem relevant, wenn Ihre Konzernunternehmen in anderen Sektoren tätig sind.

Sehen Sie Univerx an Ihrem eigenen Beispiel.

In einer Demo zeigen wir die Plattform entlang Ihrer Kanäle und Anliegen – vom KI-Agenten über Video und Einsatzplanung bis zur Auswertung.

Online, in Deutsch oder Englisch, ohne Vorbereitung auf Ihrer Seite.