Europa & Regulierung
DORA
Seit Januar 2025 verlangt DORA von Banken, Versicherern und anderen Finanzunternehmen ein strenges Management ihrer IKT-Dienstleister. Univerx ist darauf ausgelegt, Ihnen die Unterlagen dafür zu liefern.
Auf einen Blick
- Ausgelegt auf
Die Plattform ist auf die Anforderung hin gebaut. Ein Nachweis wie ein Testat liegt noch nicht vor – wir nennen ihn, sobald es ihn gibt.
- Auf Anfrage
Die Unterlagen liegen vor. Sie erhalten sie für Ihre Prüfung über das Kontaktformular.
- Verfügbar
Erfüllt und belegt. Diese Stufe vergeben wir erst, wenn der Nachweis vorliegt.
- Leistungsbeschreibung mit Service-LevelsAuf Anfrage
- Liste der Unterauftragsverarbeiter mit StandortenAuf Anfrage
- Angaben für Ihr InformationsregisterAuf Anfrage
- Beschreibung von Export und DatenrückgabeAuf Anfrage
- Technische und organisatorische MaßnahmenAuf Anfrage
#Was DORA regelt
Die Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor, kurz DORA, gilt seit dem 17. Januar 2025. Sie richtet sich an Banken, Versicherer, Wertpapierfirmen, Zahlungsinstitute und weitere Finanzunternehmen.
DORA ruht auf fünf Säulen: IKT-Risikomanagement, Behandlung und Meldung von Vorfällen, Tests der digitalen Resilienz, Management des IKT-Drittparteienrisikos und Informationsaustausch. Für Univerx als Dienstleister zählt vor allem die vierte.
#Ihr Kundenservice als IKT-Dienstleistung
Eine Cloud-Plattform für Kundenkontakt ist eine IKT-Dienstleistung im Sinne von DORA. Über sie laufen Beratung, Beschwerden, Schadenmeldungen und Forderungsmanagement. Fällt sie aus, merken es Ihre Kundinnen und Kunden sofort.
Damit gehört Univerx in Ihr Drittparteienrisikomanagement: vor dem Vertrag in die Risikobewertung, während der Laufzeit ins Informationsregister, am Ende in Ihre Ausstiegsplanung.

#Was Univerx beiträgt
| Anforderung | Artikel | Beitrag von Univerx |
|---|---|---|
| Risikobewertung vor Vertragsschluss | Art. 28 | Technische und organisatorische Maßnahmen, Liste der Unterauftragsverarbeiter |
| Informationsregister | Art. 28 Abs. 3 | Angaben zu Leistung, Standorten und Unterauftragnehmern |
| Vertragliche Mindestinhalte | Art. 30 | Vertragsentwurf, abgeglichen mit Ihrer Checkliste |
| Ausstiegsstrategie | Art. 28 Abs. 8 | Beschreibung von Export und Datenrückgabe |
| Vorfallmeldung | Art. 19 | Vereinbarte Meldewege an Ihr Haus |
Alle Beiträge sind Unterlagen auf Anfrage oder Konstruktionsziele. Den Stand für Ihren Fall nennen wir im Angebot.
#Kritische oder wichtige Funktionen
Unterstützt eine IKT-Dienstleistung eine kritische oder wichtige Funktion, verlangt Art. 30 Abs. 3 mehr: Service-Levels mit genauen Leistungszielen, getestete Notfallpläne, Mitwirkung an Tests sowie uneingeschränkte Zugangs-, Inspektions- und Prüfrechte.
Ob Ihr Kundenservice dazugehört, entscheiden Sie. Beim Forderungsmanagement oder bei der Schadenmeldung liegt das näher als bei einer Produktberatung. Univerx ist darauf ausgelegt, beide Einstufungen zu tragen.
#So bereiten Sie die Prüfung vor
Je früher die Unterlagen im Haus sind, desto weniger hängt am Ende am Vertrag. Bewährt hat sich eine feste Reihenfolge, die Einkauf, Informationssicherheit und Fachbereich gemeinsam durchlaufen.
Vor der Entscheidung klären
Wie das in Ihrer Branche aussieht, zeigen Banken & Finanzdienstleister und Versicherungen. Die technische Grundlage beschreibt Sicherheit & Verfügbarkeit.
#Quellen
- Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) auf EUR-Lex.
- Art. 28 (allgemeine Grundsätze), Art. 30 (wesentliche Vertragsbestimmungen) und Art. 19 (Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle).
Produkte
Wo das Thema greift.
Die Produktfamilien, für die dieses Thema am meisten zählt.
Univerx Cloud
Eine Cloud für jeden Kundenkontakt.
- EU
- BSI C5
- NIS2
Univerx Contact Center
Jeder Kontakt in der richtigen Warteschlange.
- DSGVO
- BFSG
- EU
Univerx KI
KI, die Anliegen erledigt und Menschen den Rücken freihält.
- AI Act
- DSGVO
- EU
Univerx Trust Center
Sicherheit und Regulierung als Konstruktionsprinzip, nicht als Anhang.
- DSGVO
- EU
- AI Act
- BSI C5
- eIDAS
- NIS2
- DORA
- BFSG
Vertrauen & Europa
Alle Themen im Trust Center.
Jedes Thema trägt einen Status. Er sagt, was ein Konstruktionsziel ist, welche Unterlagen Sie anfordern können und was nachgewiesen vorliegt.
| Thema | Status |
|---|---|
| DSGVO | Auf Anfrage |
| Datenresidenz & Hosting in Deutschland | Ausgelegt auf · Hosting in DE vorgesehen |
| EU AI Act | Ausgelegt auf |
| BSI C5 | Ausgelegt auf · Ziel, kein Testat |
| eIDAS & Online-Ausweis | Ausgelegt auf |
| NIS2 | Ausgelegt auf |
| DORA | Ausgelegt auf |
| BFSG / European Accessibility Act | Ausgelegt auf · WCAG 2.1 AA als Ziel |
| Verantwortungsvolle KI | Ausgelegt auf · Grundsätze & Kontrollen |
| Sicherheit & Verfügbarkeit | Ausgelegt auf |
| USA: HIPAA, PCI DSS, SOC 2, TCPA, CCPA | Ausgelegt auf |
Häufige Fragen
Gilt DORA für unseren Kundenservice?
DORA gilt für Ihre IKT-Dienstleistungen insgesamt, und eine Contact-Center-Plattform aus der Cloud ist eine solche Dienstleistung. Ob sie kritische oder wichtige Funktionen unterstützt, bewerten Sie in Ihrer Risikoanalyse.
Was ist das Informationsregister?
Nach Art. 28 Abs. 3 führen Finanzunternehmen ein Register aller vertraglichen Vereinbarungen über IKT-Dienstleistungen. Univerx stellt die Angaben dafür auf Anfrage zusammen.
Welche Vertragsinhalte verlangt DORA?
Art. 30 nennt Mindestinhalte, unter anderem Leistungsbeschreibung, Orte der Datenverarbeitung, Zugangs- und Prüfrechte, Kündigungsrechte und Ausstiegsstrategien. Wir gleichen den Vertrag mit Ihrer Checkliste ab.
Gilt neben DORA auch NIS2?
Für Finanzunternehmen gehen die Regeln von DORA als spezielleres Recht vor. NIS2 wird für Sie vor allem relevant, wenn Ihre Konzernunternehmen in anderen Sektoren tätig sind.
Sehen Sie Univerx an Ihrem eigenen Beispiel.
In einer Demo zeigen wir die Plattform entlang Ihrer Kanäle und Anliegen – vom KI-Agenten über Video und Einsatzplanung bis zur Auswertung.
Online, in Deutsch oder Englisch, ohne Vorbereitung auf Ihrer Seite.
















