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Glossar · B · BFSG

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Ein langer Flur im warmen Gegenlicht, eine Person geht hindurch

Definition

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act um und verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Produkte und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit; technischer Maßstab sind EN 301 549 und WCAG 2.1 AA.

Barrierefreiheit war lange vor allem eine Pflicht öffentlicher Stellen. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt sie seit dem 28. Juni 2025 auch für viele private Angebote. Das Gesetz setzt die Richtlinie (EU) 2019/882 um, den European Accessibility Act.

#Wer betroffen ist

Das Gesetz erfasst Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, unter anderem:

  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, etwa Online-Shops und Buchungsstrecken.
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher.
  • Telekommunikationsdienste.
  • Elemente von Personenbeförderungsdiensten, etwa Websites, Apps und elektronische Tickets.
  • E-Books und die Software dafür.

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Gemeint sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.

Anbieter von Dienstleistungen müssen außerdem öffentlich erläutern, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt. Die Marktüberwachung übernehmen die Länder; sie können Mängel beanstanden, Angebote untersagen und Bußgelder verhängen.

#Woran sich die Technik orientiert

Gesetz und Verordnung beschreiben die Anforderungen funktional. In der Praxis dient die europäische Norm EN 301 549 als Maßstab. Für Webinhalte verweist sie auf die WCAG 2.1 in der Stufe AA.

PrinzipBedeutungBeispiel im Kundenservice
WahrnehmbarInhalte sind für verschiedene Sinne erfassbarAlternativtexte, ausreichender Kontrast
BedienbarNutzung mit Tastatur und HilfsmittelnChatfenster ohne Maus bedienen
VerständlichKlare Sprache, vorhersehbares VerhaltenVerständliche Fehlermeldungen im Formular
RobustKompatibel mit Screenreadern und künftigen TechnologienNeue Chatnachrichten werden angesagt

#Kontaktwege als Prüfstein

Kontaktwege gehören zum Angebot. Ein Messaging-Fenster, das Screenreader nicht ansagen, oder ein Captcha ohne Alternative kann einen sonst zugänglichen Shop unbenutzbar machen.

Prüfen Sie deshalb Self-Service, Chat, Formulare, Sprachdialoge und Identifizierung. Und bieten Sie immer mehr als einen Kontaktweg an.

Kundenoberflächen wie das Messaging-Fenster müssen mit Screenreader, Tastatur und Vergrößerung funktionieren. Beispiel.

#Barrierefreiheit bei Univerx

Barrierefreie Kundenoberflächen sind für Univerx ein Konstruktionsziel: ausgelegt auf WCAG 2.1 AA und EN 301 549, für Web-Messaging, Self-Service und den Univerx Kanal.

Details im Trust Center unter BFSG / European Accessibility Act. Praktisch wird es im Leitfaden Barrierefreiheit im Kundenservice (BFSG) und im Beitrag Barrierefreies Web-Messaging: zehn Punkte für den Start.

Sehen Sie Univerx an Ihrem eigenen Beispiel.

In einer Demo zeigen wir die Plattform entlang Ihrer Kanäle und Anliegen – vom KI-Agenten über Video und Einsatzplanung bis zur Auswertung.

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