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Glossar · E

Einwilligung

Eine Hand unterschreibt ein Dokument

Definition

Die Einwilligung ist nach § 7 UWG die Voraussetzung dafür, dass Unternehmen Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland zu Werbezwecken anrufen oder ihnen werbliche E-Mails und Nachrichten senden dürfen.

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt Menschen vor unzumutbarer Belästigung durch Werbung. Für Outbound-Kampagnen ist § 7 UWG die zentrale Vorschrift.

#Was § 7 UWG verlangt

KontaktwegVerbraucherSonstige Marktteilnehmer
Werbeanruf durch eine PersonVorherige ausdrückliche EinwilligungMindestens mutmaßliche Einwilligung
Automatischer Anruf, Fax, E-Mail, SMS, MessagingVorherige ausdrückliche EinwilligungVorherige ausdrückliche Einwilligung

Ausdrücklich heißt: eine bewusste, aktive Zustimmung für einen bestimmten Zweck. Ein vorangekreuztes Kästchen genügt nicht, ein Satz in den Geschäftsbedingungen ebenso wenig.

Werbeanrufe ohne Einwilligung kann die Bundesnetzagentur mit einem Bußgeld ahnden (§ 20 UWG). Hinzu kommen Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände.

#Die Ausnahme für Bestandskunden

Für E-Mail-Werbung gibt es eine enge Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG. Wer die Adresse im Zusammenhang mit einem Verkauf erhalten hat, darf für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen werben.

Bedingung: Die Person hat nicht widersprochen und wird bei der Erhebung und bei jeder Nutzung klar auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen. Für Werbeanrufe gibt es diese Ausnahme nicht.

#Die Dokumentationspflicht

§ 7a UWG verlangt, die Einwilligung in Telefonwerbung bei Verbrauchern zum Zeitpunkt der Erteilung angemessen zu dokumentieren. Der Nachweis ist fünf Jahre ab Erteilung sowie nach jeder Verwendung aufzubewahren.

Was zu einer belastbaren Einwilligung gehört

Zeitpunkt und Quelle der Einwilligung
Der Wortlaut, dem zugestimmt wurde
Kanal und Zweck, für die sie gilt
Ein Widerruf, der sofort auf allen Listen wirkt
Formulare und Stift auf einem dunklen Schreibtisch
Eine Einwilligung ist nur so viel wert wie ihr Nachweis: Zeitpunkt, Quelle, Wortlaut.

#Service ist nicht Werbung

Nicht jeder Anruf ist Werbung. Ein Hinweis auf einen vereinbarten Termin oder eine Störung dient der Vertragsabwicklung. Die Grenze ist im Einzelfall zu prüfen; sobald ein Angebot hinzukommt, gilt § 7 UWG.

Personenbezogene Daten verarbeiten Sie zusätzlich nach der DSGVO.

#Einwilligung in Univerx

Die Listen- und Einwilligungsverwaltung speichert Einwilligungen je Kanal mit Zeitpunkt, Quelle und Wortlaut und prüft vor jedem Kontaktversuch, ausgelegt auf § 7 UWG. Vertiefung: Einwilligung im Outbound und der Leitfaden Outbound mit Einwilligung in Deutschland.

Sehen Sie Univerx an Ihrem eigenen Beispiel.

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